Lohn, Gehalt, Sozialversicherung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Entgelt, Nettolohnvereinbarung, Entgeltabrechnung, Tarifvertrag

Hier bekommen Sie sofort und umfassend eine der heikelsten Fragen im Lohnbüro beantwortet. Nämlich diese...

„Meine größte Angst ist, dass ich wegen der Vorschriftenflut etwas übersehe und Sozialversicherungsbeiträge bzw. Lohnsteuer in 5-stelliger Höhe nachzahlen muss.

Wie kann ich mir das ersparen?”

Was tun Sie, wenn morgen ein Brief vom Finanzamt bei Ihnen eingeht:
"… hiermit kündigen wir eine Lohnsteuer-Außenprüfung in Ihrem Unternehmen an."?

Mit dem Spezial-Report Lohnsteuer-Außenprüfung KLIPP UND KLAR ziehen Sie alle Register und wahren Ihre Rechte. Dieser Report kann Sie vor hohen Nachzahlungen schützen:

Sie erfahren zum Beispiel, wie Sie verhindern, dass der Prüfer Informationen erhält, die Sie ihm gar nicht geben müssten. Denn solche Daten können sich unter Umständen negativ auf das Prüfungsergebnis auswirken und dürfen vom Prüfer sogar verwertet werden ...

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Aber Achtung: Dieses Angebot gilt nur bis zum
31.07.2010!
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Sobald diese Uhr auf Null springt, ist Ihr Anrecht auf diesen unverzichtbaren Spezialreport abgelaufen.

In dem Report Lohnsteuer-Außenprüfung KLIPP UND KLAR erfahren Sie alles, was Sie unbedingt VOR der nächsten Prüfung wissen müssen:

  • So bereiten Sie sich optimal auf die Prüfung vor
  • Prüfungsanordnung: Wurden Sie vom Finanzamt richtig informiert?
  • Checkliste: Diese oft übersehenen Punkte sollten Sie genau abklären, bevor (!) der Prüfer Ihr Unternehmen betritt!
  • Kaum bekannte „Insider-Kniffe“: Wie Sie sicherstellen, dass die Prüfung weitgehend in Ihrem Sinne abläuft ...
  • Prüfungs-Taktik: Wie Sie auf den Prüfbericht reagieren sollten
  • Sie haben zu viel Lohnsteuer gezahlt? So gehen Sie rechtlich korrekt vor
  • Wenn Sie zahlen sollen: Was tun bei einem Nachforderungs- oder Haftungsbescheid?

Sie erhalten diesen Spezial-Report jetzt sofort als PDF zum Herunterladen, wenn Sie hier klicken:


Erfahren Sie hier die neuesten Gesetzesänderungen, Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände und Gerichtsurteile rund um die Lohnbuchhaltung. Viele davon stärken gerade Ihnen als Lohnbuchhalter und Arbeitgeber den Rücken.

Lassen Sie sich überraschen — denn dadurch ergibt sich eine ganze Reihe neuer, völlig legaler Gestaltungsspielräume.

Sozialversicherungs-Expertin Britta Schwalm zeigt Ihnen in den nächsten 2 Minuten, wie Sie Ihre Lohnabrechnung damit noch betriebsprüfungssicherer machen, sich vor Nachzahlungen schützen und Ihre Lohnnebenkosten dauerhaft senken. 

Sonder-Report von:

Britta Schwalm, Chefredakteurin
Lohn & Gehalt aktuell


Britta Schwalm

Liebe Lohnbuchhalter,
liebe Arbeitgeber,

gerade in den letzten Wochen und Monaten wurde eine ganze Reihe neuer Gerichtsurteile gefällt, die Ihnen im Lohnbüro den Rücken stärken.

Darüber hinaus gab es bei den Besprechungen der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger einige überraschende „Kehrtwendungen” zu Ihren Gunsten, die Sie unbedingt kennen sollten ...

Tausende Lohnbuchhalter nutzen diese Urteile und Besprechungsergebnisse heute schon. Sie können ab jetzt dazugehören!

Ich habe Ihnen hier die wichtigsten Vorteile durch diese neuen Regelungen einmal zusammengestellt. Zum Beispiel in diesen Fällen:

VORTEIL 1: Sie setzen Ihre Rechte gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern noch besser durch

Stellen Sie sich vor, die Einzugsstelle „verschläft“ es, bei Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge abzufordern. Kann sie diese Beiträge später nachfordern? Ganz klar nein — diese Ansprüche sind verwirkt, wenn die Fehler eindeutig bei der Einzugsstelle liegen. Das hat ein Urteil jetzt ergeben:

Wenn eine Einzugsstelle also bei Ihnen Beiträge nachfordert, können Sie das im Handumdrehen „abbügeln“: Sie brauchen sich nur noch auf das Urteil AZ L 16 R 1/06 des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zu berufen … und ersparen sich damit auf Anhieb lange Diskussionen mit den Behörden.

Wird Ihnen an diesem Beispiel deutlich, wie viel mehr Rechtssicherheit Sie durch solche arbeitgeberfreundlichen Urteile bekommen?

Alle für Ihre Entgeltabrechnung wichtigen Urteile und Gesetzesänderungen finden Sie in dem neuartigen Spezial-Informationsdienst Lohn & Gehalt aktuell. Er informiert Sie nicht nur über alle Neuerungen sondern gibt Ihnen auch zahlreiche praxiserprobte Tipps mit an die Hand. Und das Beste: Mit nur wenigen Minuten Zeitaufwand im Monat rechnen Sie ab sofort jeden einzelnen Fall 100 % betriebsprüfungssicher ab. Und schützen sich damit z. B. vor hohen Nachzahlungen.

"JA, auch ich will 100% betriebsprüfungssicher buchen und mich mit den neuesten Urteilen unangreifbarer machen. Schicken Sie mir sofort eine GRATIS-Test-Ausgabe von Lohn & Gehalt aktuell zum risikolosen Test zu" — Hier klicken

VORTEIL 2: Sie schützen sich vor Betriebsprüfungs-Fallen

Ein Betriebsprüfer bemängelt, dass Sie die Versicherungsfreiheit eines geringfügig entlohnten Beschäftigten nicht belegen können, weil z.B. Stundennachweise fehlen. Und flugs will er den betreffenden Mitarbeiter jetzt als versicherungspflichtig einstufen und Beiträge nachfordern! Aber darf er das?

Die Antwort wird Sie überraschen: Er darf es längst nicht in allen Fällen, wie das Bayerische Landessozialgericht feststellte (AZ: L 5 KR 79/03). Ein Verweis auf das Urteil gegenüber Ihrem Betriebsprüfer, und Sie haben wieder Ruhe!

Doch was ist, wenn Ihnen wegen der Vorschriften-Flut tatsächlich einmal ein Fehler passieren sollte? Nun, selbst dann schützen Sie die Urteile und Tipps aus Lohn & Gehalt aktuell vor einer Menge Ärger. So wie hier:

VORTEIL 3: Sie sichern sich sogar dann noch Ihre Rechte, wenn Sie versehentlich etwas falsch abrechnen

Auch wenn Sie die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung noch so sorgfältig ausführen: Es kann leicht einmal passieren, dass Sie zum Beispiel irrtümlich von der Versicherungspflicht eines Mitarbeiters ausgehen.

Jahre später zeigt sich dann, dass Sie viel zu viele Beiträge abgeführt haben. Aber wie bekommen Sie diese Beträge jetzt möglichst schnell und unbürokratisch wieder zurück?

Berufen Sie sich einfach auf dieses Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24.5.2007, AZ: L 4 KR 151/04. Es besagt klipp und klar: Solche Beiträge können Sie als „zu Unrecht“ gezahlt von den Sozialversicherungsträgern zurückverlangen. Ohne dass Sie sich auf lange Diskussionen einlassen müssen.

Damit wird dieses Urteil zu einer idealen „Rückversicherung“ für Sie im Lohnbüro!

Wird Ihnen anhand dieser Beispiele deutlich, wie viel einfacher die Arbeit für Sie im Lohnbüro wird, wenn Sie diese neuen Urteile kennen und konsequent anwenden?

Machen auch Sie ab jetzt Ihre Lohnabrechnung 100% betriebsprüfungssicher  - und lassen Sie sich jetzt eine GRATIS-Test-Ausgabe von Lohn & Gehalt aktuell kommen! Klicken Sie hier

Doch das sind noch längst nicht alle Möglichkeiten. Es gibt noch ein paar weitere wichtige Urteile und Besprechungsergebnisse für Sie:

VORTEIL 4: Sie erhöhen Ihren Mitarbeitern abgabenfrei den Lohn

Zahlt Ihr Unternehmen Mitarbeitern Zuschläge für Arbeit an Sonntagen, Feiertagen oder für Nachtarbeit, bleiben diese Zuschläge nur dann beitragsfrei, soweit der Grundlohn 25 € pro Stunde nicht übersteigt. So weit, so gut. Aber:

Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben in einer Besprechung im November 2006 klargestellt, dass die Zuschläge unter bestimmten Umständen auch dann beitragsfrei bleiben können, wenn der Grundlohn die 25 € übersteigt...

VORTEIL 5: Sie sichern sich ab und zeigen, dass Sie sich im Sozialversicherungsrecht bestens auskennen

Zum Beispiel dann, wenn das nächste Mal ein Mitarbeiter bei Ihnen im Lohnbüro auftaucht und fragt: „Ich verstehe nicht, warum der Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen zum Arbeitsentgelt zählt und versteuert werden muss. Stimmt das denn überhaupt so?“

Statt lang und breit erklären zu müssen, verweisen Sie einfach auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (AZ: IX R 69/04). So wird dem Mitarbeiter sofort deutlich, dass der Anteil eben doch versteuert werden muss - und dass Sie alles 100%ig korrekt abgerechnet haben.

VORTEIL 6: Sie ersparen sich hohe Steuernachzahlungen:

Nehmen wir nur einmal das leidige Thema Firmenwagen. Hier unterstellen Finanzamt und Gerichte zunächst immer einmal eine Privatnutzung. Wie aber beweisen Sie das Gegenteil, wenn Ihre Mitarbeiter den Firmenwagen nicht privat nutzen dürfen?

Ein kleiner Passus in einer Nutzungsvereinbarung reicht, und kein Prüfer kann Ihnen mehr einen Strich durch die Rechnung machen: So entschieden vom Bundesfinanzhof (Urteil vom 7.11.2006, AZ: VI R 19/05).

Sie können diesen Passus als fertige Musterformulierung einfach aus Lohn & Gehalt aktuell übernehmen. So haben Sie in wenigen Minuten 100% rechtssicher ausgeschlossen, dass das Finanzamt die geschätzte Privatnutzung des Firmenwagens zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt dazurechnet.

Sie sehen: Sie bewegen sich durch solche Urteile und Besprechungsergebnisse immer auf sicherem Terrain. Und zwar selbst dann noch, wenn Sie wegen der munter sprudelnden Vorschriften einmal etwas übersehen sollten!

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Fast täglich kommen neue Urteile, Besprechungsergebnisse und Gestaltungsmöglichkeiten hinzu. Wie stellen Sie sicher, dass Sie alle Register ziehen und nichts übersehen?

Genau dafür habe ich den speziellen Informationsdienst Lohn & Gehalt aktuell entwickelt.

Lohn & Gehalt aktuell zeigt Ihnen auf nur 8 knappen Seiten,

  • wie Sie sich vor hohen Nachzahlungen schützen,
  • betriebsprüfungssicher abrechnen und
  • Ihren Mitarbeitern völlig legal abgabenfrei das Gehalt erhöhen.

Wenn neue Urteile gefällt werden oder sich durch Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände etwas ändert … dann sind Sie als einer der Ersten informiert!

Für eine Ausgabe brauchen Sie nicht mehr als 10 bis 15 Minuten im Monat. Und haben trotzdem sichergestellt, dass Sie jederzeit die neueste Rechtsprechung anwenden, alle legalen Gestaltungsmöglichkeiten 100%ig ausschöpfen und nicht zuletzt sich selbst absichern.

Lohn & Gehalt aktuell  hilft Ihnen in ALLEN Routine- und Sonderfällen rund um Ihre Tätigkeit im Lohnbüro weiter. Zum Beispiel hier:

  • Betriebsprüfung: Bei welchen Mitarbeitern die Betriebsprüfer besonders genau hinsehen. Und meist gibt es hier auch etwas zu finden …

  • Mutterschaftsgeld: Müssen Sie diesen Zuschuss auch bei vorherigem Sonderurlaub zahlen?

  • Mini-Jobber: Welche Formalien Sie peinlich genau einhalten sollten,  wenn ein Mitarbeiter auf Rentenversicherungsfreiheit verzichtet

  • Sozialversicherung: Zählen vom Arbeitgeber übernommene Arbeitnehmeranteile zum Entgelt dazu?

  • Sonderfälle: Ein Mitarbeiter bricht ohne Ihr Einverständnis eine Weiterbildungsmaßnahme ab. Können Sie von den Sozialversicherungsträgern die Beiträge zurückfordern, wenn Ihr Mitarbeiter Ihnen die Lehrgangskosten und das Arbeitsentgelt zurückzahlen muss?

  • Hinzuverdienstgrenzen für Rentner: Wie viel Rentner verdienen können, damit sich das Einkommen nicht negativ auf die Rentenhöhe auswirkt

  • Privatnutzung von Firmenwagen: Dieses neu veröffentlichte Urteil des Finanzgerichts Münster können Sie als Nachweis nutzen, um zu beweisen, dass der Firmenwagen ausschließlich geschäftlich genutzt wurde

  • Ausländische Saisonaushilfen: Achtung — warum Sie hier bei der Versicherung mit Nachzahlungen rechnen müssen!

  • Wie Sie Sachzuwendungen pauschalieren können

  • Sozialversicherungspflicht: Vorsicht, Scheinselbstständigkeit! Auf diese Kriterien müssen Sie achten, damit die Künstlersozialkasse (KSK) nicht plötzlich hohe Nachforderungen von Ihnen verlangt...

  • Wie Sie die 6-Wochen-Frist bei Krankheit berechnen: Zählt bereits der Tag als Krankheitstag, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit niederlegt — oder erst der darauffolgende Tag?

  • Elterngeld: Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung berechnen Sie es auf Anhieb korrekt. Und Sie berücksichtigen auch automatisch alle Sonderfälle. Zum Beispiel bei MitarbeiterInnen mit einem Einkommen von unter 1.000 € ...

  • Alte Belege vernichten: Vorsicht - bei einem bereits anhängigen oder zu erwartenden Verfahren dürfen Sie Unterlagen keinesfalls voreilig in den Schredder werfen...

  • Entgelt-Extras: Welche Besonderheiten Sie bei Einmalzahlungen unbedingt beachten sollten

  • Versicherungspflicht: Was Sie zur Sozialversicherung der Mitarbeiter in Altersteilzeit wissen müssen 

  • Ihr Unternehmen beschäftigt Teilzeitkräfte auf 400--Basis? Worauf Sie hier unbedingt achten sollten, um nicht plötzlich 5-stellige Nachzahlungen an Sozialversicherungsbeiträgen zu riskieren

  • Gleitzonenformel klipp und klar: So rechnen Sie die Arbeitnehmerbeiträge nach den reduzierten Beitragsbemessungsgrundlagen korrekt ab: Gilt bei Mitarbeitern in der Gleitzone immer das reduzierte Entgelt als beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt?

9.331,02 € Nachzahlung an Sozialversicherungsbeiträgen … für Löhne, die gar nicht gezahlt wurden!

Tappen auch Sie in die Phantomlohnfalle?

Böse Überraschung für ein Unternehmen im Einzelhandelsbereich:
Insgesamt 9.331,02 € musste diese Firma an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen. Warum?

Es hatte die Beiträge für Mitarbeiter nach dem tatsächlichen und nicht nach dem tariflichen Entgelt bemessen. Ein fataler Fehler:

Die Mitarbeiter waren als geringfügig entlohnte (und damit versicherungsfreie) 400 €-Kräfte geführt worden. Leider hatte der Lohnbuchhalter die Rechnung ohne den geltenden Tarifvertrag gemacht:

Danach hatten die 400 €-Kräfte nämlich Anspruch auf ein höheres Entgelt! Und durch diese Extra-Zahlungen wurde die 400 €-Grenze überschritten!

Dieses höhere Entgelt legte der zuständige Sozialversicherungsträger bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge dann auch zu Grunde...

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat jetzt (mit Urteil vom 28.6.2007, AZ: L 16 R 2/07) wieder einmal bestätigt, was in vielen Unternehmen noch immer nicht bekannt ist:

Hat ein Beschäftigter nach einem geltenden Tarifvertrag Anspruch auf ein bestimmtes Entgelt, richtet sich die Beitragspflicht nach diesem Entgelt – auch dann, wenn der Mitarbeiter tatsächlich weniger Entgelt erhält.

Der daraus resultierende Anspruch auf Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge ist NICHT davon abhängig, ob Sie das Entgelt tatsächlich ausgezahlt haben! Ihre 400 €-Kraft kann auch nicht auf den geschuldeten Lohn verzichten. Wenn der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist, können Sie ebenfalls nicht abweichend vereinbaren, dass weniger Lohn gezahlt wird.

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Damit sind Sie künftig auf der sicheren Seite. Das Beispiel Phantomlohnfalle beweist, dass Sie besonders für solche Sonderfälle eine 100% rechtssichere Hilfe benötigen. Obendrein investieren Sie in Lohn & Gehalt aktuell nur einen Bruchteil dessen, was an Nachforderungen auf Sie zukommen kann.

Und wie stehen Sie als Lohnbuchhalter erst vor Ihrem Chef da, wenn Sie solche peinlichen Fehler erklären müssen? Lassen Sie es nicht so weit kommen und klicken Sie hier für Ihr persönliches GRATIS-Test-Exemplar von Lohn & Gehalt aktuell:

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  • Bußgelder wegen Geschwindigkeitsübertretungen oder Lenkzeitverstößen erstatten: Zählen diese Erstattungen zum Arbeitsentgelt oder nicht? Dieses aktuelle Urteil des Sozialgerichts Aachen sollten Sie unbedingt kennen…

  • Ihr Unternehmen lässt auf öffentlich zugänglichen Veranstaltungen Künstler auftreten? Vorsicht, Abgabenfalle! Bei wie vielen solcher Veranstaltungen pro Jahr Sie alle Entgelte melden und Künstlersozialabgaben abführen müssen (und das sind weniger als oft gedacht!)

  • Versicherungsfreiheit: Wann Mini-Jobber nebenher mehr verdienen dürfen – und trotzdem versicherungsfrei bleiben

  • Ein neuer Mitarbeiter legt keine Bescheinigung über die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse vor: Können Sie ihn jetzt einfach selbst anmelden? 

  • Geldwerte Vorteile: Sind kostenlose Parkplätze für die Mitarbeiter wirklich Arbeitsentgelt?

  • Direktversicherung: Wie Sie die Beiträge steuerlich und beitragsrechtlich behandeln

  • Sie wollen arbeitslose Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen (z. B. ältere Mitarbeiter) beschäftigen und dafür Eingliederungszuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) beanspruchen? Vorsicht — in einem aktuellen Urteil stellt das Landessozialgericht Baden-Württemberg jetzt klar, dass ein Arbeitsverhältnis in manchen Fällen gar nicht förderfähig ist …

  • Lohn- bzw. Gehaltspfändung: Können Sie eigentlich die Kosten für den Mehraufwand vom Arbeitnehmer zurückfordern?

  • Private Fahrzeugnutzung: Kaum zu glauben - aber nach Ansicht eines Finanzgerichts kann selbst ein Lkw, den ein Mitarbeiter mit nach Hause nimmt, für private Zwecke genutzt werden! Was Sie in solchen Fällen unbedingt vorher klären müssen...

  • Praktikanten sind komplett versicherungsfrei, richtig? Längst nicht immer! Wenn Sie hier irrtümlich eine falsche Einstufung vornehmen, kann das für Ihr Unternehmen teuer werden: So musste eine Arbeitgeberin nach einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund jetzt satte 2.697,38 an Beiträgen nachzahlen!

  • Lohnsteuerabzug: Wie lange Sie die Lohnsteuer nachträglich ändern dürfen - sogar zu Ungunsten des Mitarbeiters

  • Welche Mitarbeiter Ihres Unternehmens Altersteilzeit beanspruchen können 

  • Variable Entgeltbestandteile: Wie Sie das Jahresarbeitsentgelt bei  schwankendem Gehalt (z.B. bei Außendienstmitarbeitern) korrekt ermitteln

  • Checkliste: In diesen Fällen liegt eine doppelte Haushaltsführung vor

  • Vorsicht Gebührenfalle bei Behörden-Auskünften: In welchen Fällen Sie sogar dann Gebühren zahlen müssen, wenn Sie gar keine Antwort erhalten!

  • Arbeitsentgelt: Unglaublich - selbst Payback-Punkte können steuer- und sozialversicherungspflichtig sein! Welche Fälle Sie besonders prüfen müssen

  • Ihr Unternehmen wurde schon länger nicht mehr durch die Sozialversicherungsträger geprüft. Nach welchem Zeitraum Sie wieder mit einer Prüfung rechnen müssen  ...

  • Entgeltpfändung: Dürfen Sie das Urlaubsgeld eigentlich auch direkt an den Gläubiger auszahlen?

  • Anrufungsauskunft: Wie Sie das Finanzamt auch weiterhin kostenlos für sich arbeiten lassen: Diese neue Vorschrift in der Abgabenordnung (AO) sollten Sie unbedingt kennen und nutzen, um vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung einzuholen. Das Finanzamt ist an diese Auskunft sogar gebunden – selbst wenn sich später herausstellt, dass sie gar nicht korrekt war!

  • Achtung, Falle! Nur weil ein Mitarbeiter ein weiträumiges Arbeitsgebiet hat, bedeutet das noch lange nicht, dass dann auch automatisch eine Einsatzwechseltätigkeit zum Tragen kommt!

  • Betriebsprüfung: Achtung — auch wenn die Prüfer keine Beanstandungen hatten, dürfen Sie sich darauf nicht verlassen. Das bedeutet: Stellt sich später heraus, dass ein Prüfer etwas übersehen hat, und es zu Beitragsnachforderungen kommt, können Sie keine Verwirkung geltend machen. Welches Urteil des Bundessozialgerichts Sie dazu unbedingt kennen sollten

Haben Sie sich bei wenigstens einem dieser Punkte gesagt: „Ja, so einen heiklen Fall hatte ich auch schon mal in der Entgeltabrechnung?“

Dann sollten Sie sich jetzt sofort eine Gratis-Test-Ausgabe von Lohn & Gehalt aktuell kommen lassen. Klicken Sie dazu hier

Diese Ausgabe ist absolut kostenlos für Sie. Und Sie bekommen noch ein nützliches Geschenk jetzt sofort per PDF zum Herunterladen dazu:

Die praktische Übersicht mit allen wichtigen Kennzahlen, Daten und Fakten rund um das Thema Sozialversicherung und Lohnsteuern 2010

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Auf einen Blick liefert Ihnen diese Übersicht die aktuellen Sozialversicherungswerte, Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenzen, Beitragssätze, Hinzuverdienstgrenzen für Rentner, Bezugsgrößen, Teilzeitkräfte & Aushilfen (Minijobs), Sachbezugswerte, Reisekostenpauschalen, Zuschläge sowie steuer- und sozialabgabenfreie Zahlungen. Eine unverzichtbare Arbeitshilfe im Lohnbüro!

Und wenn Sie besonders schnell antworten (innerhalb von 10 Minuten nach Öffnen dieser Seite), dann bedanke ich mich bei Ihnen noch mit einem zweiten wertvollen Geschenk: dem Spezial-Report Lohnsteuer-Außenprüfung KLIPP UND KLAR.

Auch dieser Report kann in wenigen Minuten als PDF-Datei bequem auf Ihrem Bildschirm sein.

Sie erfahren darin eine Menge Tipps und Kniffe, wie Sie sich in einer Prüfung Ihre Rechte waren. Wie Sie den Prüfer daran erinnern, dass er auch zu Ihren Gunsten prüfen muss. Und die wichtigsten Urteile, die in erster Linie IHNEN den Rücken stärken … und nicht dem Finanzamt!
Doch das ist immer noch nicht alles:

Lohn & Gehalt aktuell ist kein einfacher Informationsdienst, sondern ein Rund-um-Sorglos-Paket, das ich speziell für Sie zusammengestellt habe.  Dieses Service-Paket können Sie schon während Ihrer Testphase kostenlos nutzen – ohne jede Einschränkung.

Service 1

Alle aktuellen Formulare, Mustertexte oder Checklisten sind nur noch einen Mausklick entfernt

Schon vom ersten Tag an können Sie die umfangreiche Lohn & Gehalt aktuell Online-Datenbank nutzen. Sie enthält zahlreiche Musterschreiben, Checklisten und Formulare für die alltägliche Arbeit im Lohnbüro. Das ist vor allem dann wichtig, wenn es einmal wieder besonders schnell gehen muss - und trotzdem absolut rechtssicher sein soll.

Beispiel: In einer Ausgabe von Lohn & Gehalt aktuell sehen Sie, dass das Vorgehen einer Krankenkasse nicht in Ordnung ist. Sie erfahren, dass Sie sofort Widerspruch einlegen müssen. Sollen Sie sich jetzt selbst hinsetzen, den Text formulieren und vom Juristen prüfen lassen? So war es vielleicht früher. Mit der Online-Datenbank von Lohn & Gehalt aktuell geht es blitzschnell: Sie bekommen den Link zum passenden, juristisch geprüften Musterschreiben. Nur noch herunterladen. Fertig.

Was könnte einfacher sein?

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Service 2

Alle ganz aktuellen Änderungen für Ihre Entgeltabrechnung ab sofort sicher im Griff

Immer wieder gibt es Situationen, in denen Sie ganz schnell handeln müssen: wenn ein brandaktuelles Urteil eine neue Situation schafft, wenn die Gesetzgeber wieder einmal rückwirkend Änderungen beschlossen haben, wenn ein wichtiger Termin ansteht. Dafür haben wir den aktuellen E-Mail-Dienst Sozialversicherung & Steuern geschaffen. Bei allen aktuellen Änderungen – mindestens aber einmal wöchentlich – erhalten Sie diesen Newsletter in Ihr E-Mail-Postfach. Kostenlos. Und das ab sofort schon während Ihrer kostenlosen Testphase.

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Service 3

Ab jetzt alle Neuerungen betriebsprüfungssicher umsetzen

Sie arbeiten schon seit ein paar Jahren in der Buchhaltung. Deshalb wissen Sie es mindestens so gut wie ich: Jeden Monat gibt es Sonderfälle. Da hat die Geschäftsleitung mit dem Mitarbeiter Maier eine besondere Form der Prämienzahlung vereinbart (natürlich ohne vorher mit Ihnen darüber zu sprechen). Oder der neue Mitarbeiter Müller möchte die betriebliche Altersvorsorge aus seiner letzten Stelle auch bei Ihnen haben ... Oder ... oder ... oder ... Was tun bei diesen Sonderfällen, die in keinem Gesetzestext und keinem der schlauen Bücher beschrieben werden?

Die Antwort ist für Sie einfach, wenn Sie heute reagieren und Lohn & Gehalt aktuell zu Ihrem kostenlosen Test anfordern.

Ich, Britta Schwalm, beantworte persönlich Ihre individuellen Fragen

Ja, Sie haben richtig gelesen. Sie haben das Recht, mir jederzeit ein Fax oder eine E-Mail mit Ihren Fragen zu kniffligen Sonderfällen zu senden. Ohne weitere Kosten. Ohne Rechnung. Ohne irgendein Honorar. Und ich verspreche Ihnen: Ich finde eine Lösung, und Sie wissen danach ganz genau, was zu tun ist.

Die Fax-Nummer und die E-Mail-Adresse erhalten Sie zusammen mit Ihrem kostenlosen Test-Exemplar. Und – besonders wichtig: Diesen Service können Sie schon während Ihrer Testphase nutzen.

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  • Sie sind rechtzeitig über neue Änderungen im Steuer– und Sozialversicherungsrecht informiert. Und können damit frühzeitig reagieren, statt hinterher hastig agieren zu müssen

  • Sie können Ihrem Vorgesetzten gegenüber demonstrieren, dass Sie sich in Ihrer Materie bestens auskennen. Und können ihn sogar noch auf neue Gesetzesänderungen oder Sparmöglichkeiten aufmerksam machen

  • Wenn Mitarbeiter mit kniffligen Fragen zu Ihnen ins Lohnbüro kommen, können Sie sofort eine kompetente Antwort geben. Und meist auch gleich ein Urteil präsentieren, mit dem Sie sich lange Diskussionen ersparen

  • Sie ersparen sich eine Menge Ärger in Betriebsprüfungen und möglicherweise hohe Nachzahlungen, weil Sie mit Lohn & Gehalt aktuell eine Arbeitshilfe an der Hand haben, mit der Sie Fehler von vornherein weitgehend ausschließen

  • Sie nutzen häufig übersehene Möglichkeiten, wie Sie Ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei den Lohn erhöhen

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Spätestens nach der nächsten Prüfung werden Sie froh sein, dass Sie einen solchen Ratgeber zur Hand hatten.
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Ich freue mich auf Ihre Antwort! Ihre
Britta Schwalm
Britta Schwalm, Chefredakteurin Lohn & Gehalt aktuell

PS.: Dieser Punkt ist in vielen Lohn- und Gehaltsbuchhaltungen nicht bekannt: Heimarbeiter sind nicht etwa selbstständige Subunternehmer, sondern wie abhängige Arbeitnehmer zu behandeln. Ein Unternehmen musste deswegen kürzlich insgesamt 200.301,16 an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen (Urteil des Landessozialgerichts Bayern vom 8.5.2007, AZ: L 5 KR 12/04). Schützen Sie sich mit Lohn & Gehalt aktuell vor solch teuren Fallen! Klicken Sie hier, um Ihre GRATIS-Test-Ausgabe und Ihre beiden Spezial-Reporte jetzt sofort abzurufen!

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