GRATIS für Sie!

 

Spezial-Report
„Die NEUE AU-Bescheinigung per Video und elektronisch!“

Lohn & Gehalt aktuell
jetzt testen

Elektronische AU‑Bescheinigung:

Wie beweisen Sie, dass ein Mitarbeiter wirklich krank ist, wenn er per „Video-Sprechstunde“ krank geschrieben wurde

© tadamichi - stock.adobe.com

Liebe Leserin, liebe Leser

es eilt.
Auf Sie rollt ab dem 1. Januar 2023 eine immense Datenschutz-Lawine zu:
Ab diesem Datum werden die Daten der AU elektronisch an die Krankenkassen übermittelt.
Klingt erst mal harmlos. Doch der Schein trügt:

Denn der „digitale gelbe Schein“, der bislang nur die Ausnahme wegen Corona war, wird ab Herbst zum Normalfall:

Beschäftigte können ab dann IMMER eine AU-Bescheinigung bekommen, ohne zum Arzt gehen zu müssen! Es reicht , dem Arzt am Telefon mitzuteilen: „Ich fühle mich nicht gut. Ich habe bestimmt Fieber − und husten muss ich auch …“ Schon ist die Krankschreibung da.
Und wer hat jetzt den Schwarzen Peter? SIE im Lohnbüro! Denn Sie müssen sich mit Fragen herumschlagen wie:

  • Was heißt das mit Blick auf den Beweiswert dieser Bescheinigungen?
  • Welchen Zeitraum darf eine solche Bescheinigung umfassen?
  • Sind auf diesem Weg auch Folgebescheinigungen möglich?
  • Gibt es Krankheiten, bei denen die Video-Sprechstunde ausgeschlossen ist?

Alles Fragen, bei denen rechtssichere Antworten für Sie als Entgeltabrechner oder Arbeitgeber von allergrößter Bedeutung sind!
Deshalb müssen Sie JETZT aktiv werden. Denn die Video-Krankschreibung kommt nicht irgendwann. Sie kommt noch in diesem Jahr! Deshalb ist es so enorm wichtig, dass Sie vorbereitet sind. Damit kein Betriebsprüfer hinterher Ärger macht.

Doch hier hören die Probleme noch nicht auf. Denn wo elektronische Daten im Spiel sind, gibt ja noch den Datenschutz...

Lohn & Gehalt aktuell

„Hallo, Herr Doktor: Mir geht es heute nicht gut. Schreiben Sie mich bitte krank?“

Ab 1. Januar rollt eine Datenschutz-Katastrophe auf viele Betriebe zu!

Digitale Krankschreibung heißt: Wenn ein Mitarbeiter zukünftig den „gelben Schein“ erhält, überträgt der Arzt diese AU-Bescheinigung automatisch: an Sie. Und das heißt:

Die digitale AU-Bescheinigung kommt. Bereiten Sie sich JETZT vor. Wenn sie erst da ist, ist es zu spät! 

Lohn & Gehalt aktuell

Die digitale AU-Bescheinigung kommt. Bereiten Sie sich JETZT vor. Wenn sie erst da ist, ist es zu spät!

  • Sie müssen sicherstellen, dass nur diejenigen Zugriff haben, die dieses Dokument auch wirklich einsehen dürfen.
  • Die personenbezogenen Daten müssen verschlüsselt sein.
  • Die AU-Bescheinigung darf nicht einfach per E-Mail kommen.

Ärzte und Kassen machen es schon seit dem 1.1.2021 so. Sie aber bekommen noch Papier – und werden ab Oktober richtig ins kalte Wasser geworfen, denn:

Nach der Testphase sind auch Sie an der Reihe. Übergangsfrist: keine. Deshalb mein dringender Rat:

Lohn & Gehalt aktuell jetzt testen

Gehen Sie auf Nummer sicher − mit nur 1 Klick hier!

Dieser Klick bringt Ihnen meinen brandneuen Spezialreport „Die NEUE AU-Bescheinigung per Video und elektronisch!“ GRATIS auf Ihren Rechner! Und das mit wirklich ALLEN Tipps, Empfehlungen und Praxisbeispielen, die Sie als Entgeltabrechner − und damit auch Ihren Arbeitgeber − auf Nummer sicher gehen lassen! Klicken Sie deshalb unbedingt hier und entdecken Sie:

  • Bei welchen Arbeitnehmern greifen die Vorschriften zur eAU?
  • Was wird in der eAU übermittelt?
  • Wie sicher ist die Datenübertragung?
  • Welche Auswirkungen hat die eAU auf innerbetriebliche Prozesse?
  • Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für den Arbeitgeber?
  • Wie gestalten sich in Zukunft die Pflichten des Arbeitnehmers bei Krankheit?
  • Sind Aushilfen und Minijobber in die Lösung integriert?
  • Welche Ausnahmen definiert das Gesetz?
  • Wie gehen Sie mit zu erwartenden Störfällen um?
Lohn & Gehalt aktuell

PLUS:

So klären Sie schnell und sicher alle Rechts- und Abrechnungsfragen rund um die per „Video-Sprechstunde“ erteilten AU-Bescheinigungen.

Sie sehen: Einfacher und besser geht es nicht. Deshalb:

Klicken Sie JETZT hier und fordern Sie mit nur 1 Klick Ihr Gratis-Exemplar meines neuen Spezialreports „Die NEUE AU-Bescheinigung per Video und elektronisch!“ GRATIS ab!

Ja, ich möchte auf die eAU und die Krankschreibung
per Video-Sprechstunde perfekt vorbereitet sein!
Lohn & Gehalt aktuell

Britta Schwalm, Sozialversicherungs- und Lohnsteuer-Expertin und Chefredakteurin von „Lohn & Gehalt aktuell“

Doch halt:
Vielleicht fragen Sie sich ja jetzt gerade:

„Warum bekomme ich diesen diesen PDF-Report „Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)“ geschenkt?“ Hier die Antwort:

Der PDF-Report „Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)“ stammt aus meinem Informationsdienst „Lohn & Gehalt aktuell“, der für viele, viele Lohnbuchhaltungen und Entgeltabrechner in ganz Deutschland zur „Lieblingslektüre“ zählt. Bei dem doch eher „trockenen“ Stoff, mit dem Sie sich täglich rund um die betriebsprüfungs- und finanzamtssichere Entgeltabrechnung beschäftigen müssen, keine Selbstverständlichkeit!

Doch das Geheimnis für diesen Erfolg ist schnell gelüftet:

Alle Tipps, Gestaltungsmöglichkeiten & Beispiele, die Sie in „Lohn & Gehalt aktuell“ entdecken, sind sofort in der Praxis anwendbar:

  • Jeder einzelne Beitrag, jede Empfehlung, jede Checkliste ist aus Ihrer Sicht als Lohnbuchhalterin bzw. als Lohnbuchhalter geschrieben!
  • In „Lohn & Gehalt aktuell“ werden Sie niemals unkommentierte Gesetzestext-Zitate finden, sondern immer eine fertige Lösung mit Beispielen!
  • Neue Gesetze, Vorschriften, Änderungen im Reisekostenrecht, bei Sachbezügen, Einmalbezügen & Co. werden anhand von Praxisfällen leicht und anschaulich erläutert.
  • In „Lohn & Gehalt aktuell“ bekommen Sie Antworten auf alle IHRE Fragen. Im wahrsten Sinne des Wortes. Denn der direkte Draht zur Redaktion bei brennenden Fragen ist inklusive.
  • Arbeitshilfen gleich inklusive: Sie erfahren bei jedem einzelnen Tipp, was eine bestimmte Änderung für Sie bedeutet und wie Sie eine neue Regelung konkret anwenden − immer zusammen mit einem Berechnungsbeispiel, einer Checkliste oder einer Übersicht.
  • Damit werden Sonderfälle zur Routine! Etwa dann, wenn Sie Minijobber korrekt abrechnen müssen, die noch einen anderen Job angenommen haben.
Lohn & Gehalt aktuell

Und möchten Sie wissen, was das BESTE ist?

Wenn Sie jetzt hier klicken, erhalten Sie die aktuelle Ausgabe von „Lohn & Gehalt aktuell“ GRATIS!

Ihr Kennenlern-Paket beinhaltet:

Meine Empfehlung:
Klicken Sie jetzt hier und profitieren Sie mit diesem einen Klick gleich 4-mal GRATIS:

Lohn & Gehalt aktuell

Ihr PDF-Report
„Die NEUE AU-Bescheinigung per Video und elektronisch!“


Lohn & Gehalt aktuell

Zugang zum Online-Bereich:

Der Sofortzugang zum Downloadbereich der
„Lohn & Gehalt aktuell“-Webseite

Lohn & Gehalt aktuell

Redaktionssprechstunden:

für spezielle Fragen rund um Ihre individuellen Lohn-, Gehalts- oder Arbeitsrechtsprobleme bei langzeiterkrankten Mitarbeitern … und viele Themen mehr.

Und wie versprochen:
Ihr Sonderreport und Ihre Gratis-Ausgabe von„Lohn & Gehalt aktuell“ sind für Sie absolut kostenlos! Alles, was ich erbitte: Sollten Sie von „Lohn & Gehalt aktuell“ nicht überzeugt sein, teilen Sie dies bitte einfach innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt mit, und alles ist für Sie erledigt.

Doch warum noch lange darüber reden?

Ihr Sonderreport und Ihre Gratis-Ausgabe von „Lohn & Gehalt aktuell“ warten nur darauf, von Ihnen entdeckt zu werden. Klicken Sie zum kostenlosen Anfordern jetzt einfach hier! Ich freue mich darauf, jetzt von Ihnen zu hören.

Ihre

Lohn & Gehalt aktuell

Britta Schwalm, Chefredakteurin „Lohn & Gehalt aktuell“

Jetzt „Lohn & Gehalt aktuell“
anfordern und GRATIS testen

Füllen Sie jetzt gleich das folgende Formular aus, dann können Sie schon in wenigen Tagen von 100 % Sicherheit profitieren!

Ihre persönliche Test-Anforderung

100 % Vertrauensgarantie für meinen GRATIS-Test!

Ja, ich möchte „Lohn und Gehalt aktuell“ 14 Tage lang gratis testen und verlässliche Antworten auf alle aktuellen Fragen der betrieblichen Lohnbuchhaltung erhalten. Als Willkommens-Geschenk erhalte ich den Ratgeber zum Sofort-Download.
 

Hier noch einmal alle meine Vorteile auf einen Blick:

  • Erste Ausgabe „Lohn und Gehalt aktuellGRATIS zum 14-Tage-Testen. Diese Ausgabe darf ich auf jeden Fall behalten - unabhängig von meinem Testurteil.
  • Wie versprochen erhalte ich mein Willkommensgeschenk, sobald ich auf „Jetzt gratis testen“ geklickt habe.
  • Schon während meiner Testzeit erhalte ich Zugriff auf den Online-Premiumbereich mit über 200 Mustervorlagen, Checklisten, Musterformulierungen sowie exklusiver E-Books, Videos und einem Arbeitszeugnis-Generator.
  • Wenn mich der Test überzeugt und ich Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ausgabe nichts Gegenteiliges mitteile (Anruf oder E-Mail genügt), erhalte ich bequem per Post 34 Ausgaben im Jahr zu je 22,95 € (zzgl. 7% MwSt. und 2,68 € Versandkosten).
  • Darüber hinaus erhalte ich zum Jahresbeginn und zum Halbjahr ein digitales Archiv über einen Download-Link mit allen Artikeln des laufenden Jahres inklusive praktischer Stichwortsuche zu je 29,95 € (zzgl. MwSt.).
  • Den Bezug kann ich jederzeit zum Bezugsjahresende beenden – ganz einfach per E-Mail, Anruf oder Post und ohne Angabe von Gründen.

Blitzschneller Versand: Bei Bestellung vor 16:00 Uhr halte ich „Lohn und Gehalt aktuell“ schon am nächsten Werktag in den Händen.

Bitte senden Sie mein Test-Paket an:
Bitte senden Sie mein Test-Paket an:
Firma*
Vorname*
Nachname*
Straße*
Hausnr.*
PLZ*
Ort*
USt.-ID
E-Mail-Adresse*

Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen, Geschäfts- und Gewerbekunden.

Jetzt gratis testen

Einen Augenblick, Ihre Anforderung wird übermittelt...

ⓘ Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk, die freien Berufe, den öffentlichen Dienst, Behörden sowie sonstige öffentliche oder karitative Einrichtungen, Verbände oder vergleichbare Institutionen und ist zur Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt. Wir halten unsere Kunden mit Informationen zu eigenen ähnlichen Produkten per E-Mail auf dem Laufenden (Art. 6 (1) (f) DS-GVO, § 7 Abs. 3 UWG). Wenn das nicht gewünscht ist, kann der Zusendung jederzeit (z. B. per E-Mail) widersprochen werden, ohne dass weitere Kosten als die der reinen Kommunikation entstehen.

*Pflichtfeld, bitte unbedingt ausfüllen / 34491 / LGA5824

© tadamichi, Evgenia, momius - stock.adobe.com