Wie berechnen Sie eigentlich den Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit? 

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Urlaubsansprüche entstehen nur dann, wenn Beschäftigte ihre Arbeit auch tatsächlich erbringen.

Aber was ist, wenn das wegen Kurzarbeit eben nicht der Fall ist? Genau dann wird es knifflig.

Es sei denn, Sie nutzen den brandneuen Sonder-Report „Urlaubs-Berechnung bei Kurz- und Teilzeitarbeit“:

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Liebe Lohnabrechnerin, lieber Lohnabrechner,

es ist kaum zu glauben: Satte 7,3 Mio. Beschäftigte arbeiteten im Mai kurz.

Für Sie im Lohnbüro heißt das allerdings umso mehr Arbeit. Denn je nach Kurzarbeits-Modell müssen Sie die verbliebenen Urlaubsansprüche jedes Mal anders berechnen. Ja, es ist wirklich kaum zu glauben:

Zwei Mitarbeiter mit der selben Tätigkeit. Beide sind in Kurzarbeit. Und trotzdem haben sie einen unterschiedlichen Urlaubsanspruch!

Karin P.: Arbeitet 20 Stunden pro Woche und bekommt die vollen 30 Tage Urlaub

Kevin T.: Arbeitet 24 Stunden die Woche – ihm stehen aber nur 18 Tage Urlaub zu!

Bestimmt ist Ihnen klar, wer den Ärger hat, wenn der Betriebsprüfer in ein oder zwei Jahren auf der Matte steht und sagt:

„Da haben Sie den Urlaubsanspruch aber völlig falsch angesetzt!“

Das kleine, aber feine Detail, das Sie hier unbedingt auseinanderhalten müssen, erfahren Sie im PDF-Report „Urlaubs-Berechnung bei Kurz- und Teilzeitarbeit“. Hier klicken zum Herunterladen!

Darin kläre ich für Sie auch diese beiden Sonderfälle:

  1. Da ist jemand während der Kurzarbeit gerade im Urlaub: Müssen Sie ihm das volle Gehalt zahlen – weil er ja ohne Urlaub gar nicht voll beschäftigt werden kann? Oder hat er nur Anrecht auf das Kurzarbeitergeld?
  2. Und was gilt, wenn jemand an einem Feiertag arbeitet, aber eigentlich in Kurzarbeit ist?

Die Antwort wird Sie überraschen. Sie erfahren sie in meinem brandneuen Report „Urlaubs-Berechnung bei Kurz- und Teilzeitarbeit“, den Sie GRATIS als PDF-Datei sofort herunterladen können.

Darin zeige ich Ihnen, wie Sie alle diese kniffligen Fälle betriebsprüfungssicher abrechnen. Nur so viel vorweg:

Mit Logik oder der herkömmlichen Berechnungsmethode für Urlaub hat das rein GAR nichts zu tun!

Daher sind diese Sonderfälle auch so gefährlich: Denn hier ist in der nächsten Betriebsprüfung garantiert Ärger vorprogrammiert

Lassen Sie es nicht darauf ankommen und klicken Sie hier, um sich den PDF-Report „Urlaubs-Berechnung bei Kurz- und Teilzeitarbeit“ inklusive Berechnungs-Formel für alle Sonderfälle sofort herunterzuladen.

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„Urlaubs-Berechnung bei Kurz- und Teilzeitarbeit“

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„Lohn & Gehalt aktuell“ hilft Ihnen nicht nur in Sachen Corona-Virus weiter, sondern auch in allen anderen Fällen, die Ihre Firma in den Bereichen Lohnsteuer, Minijobs, Mutterschutz, Reisekosten und Betriebsprüfung betreffen:

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Britta Schwalm, Sozialversicherungs- und Lohnsteuer-Expertin und Chefredakteurin von „Lohn & Gehalt aktuell“

Doch halt:
Vielleicht fragen Sie sich ja jetzt gerade:

„Warum bekomme ich diesen diesen PDF-Report „Urlaubs-Berechnung bei Kurz- und Teilzeitarbeit“ geschenkt?“ Hier die Antwort:

Der PDF-Report „Urlaubs-Berechnung bei Kurz- und Teilzeitarbeit“ stammt aus meinem Informationsdienst „Lohn & Gehalt aktuell“, der für viele, viele Lohnbuchhaltungen und Entgeltabrechner in ganz Deutschland zur „Lieblingslektüre“ zählt. Bei dem doch eher „trockenen“ Stoff, mit dem Sie sich täglich rund um die betriebsprüfungs- und finanzamtssichere Entgeltabrechnung beschäftigen müssen, keine Selbstverständlichkeit!

Doch das Geheimnis für diesen Erfolg ist schnell gelüftet:

Alle Tipps, Gestaltungsmöglichkeiten & Beispiele, die Sie in „Lohn & Gehalt aktuell“ entdecken, sind sofort in der Praxis anwendbar:

  • Jeder einzelne Beitrag, jede Empfehlung, jede Checkliste ist aus Ihrer Sicht als Lohnbuchhalterin bzw. als Lohnbuchhalter geschrieben!
  • In „Lohn & Gehalt aktuell“ werden Sie niemals unkommentierte Gesetzestext-Zitate finden, sondern immer eine fertige Lösung mit Beispielen!
  • Neue Gesetze, Vorschriften, Änderungen im Reisekostenrecht, bei Sachbezügen, Einmalbezügen & Co. werden anhand von Praxisfällen leicht und anschaulich erläutert.
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Britta Schwalm, Chefredakteurin „Lohn & Gehalt aktuell“

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