Wie berechnen Sie eigentlich den Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit?
Urlaubsansprüche entstehen nur dann, wenn Beschäftigte ihre Arbeit auch tatsächlich erbringen.
Aber was ist, wenn das wegen Kurzarbeit eben nicht der Fall ist? Genau dann wird es knifflig.
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Liebe Lohnabrechnerin, lieber Lohnabrechner,
es ist kaum zu glauben: Satte 7,3 Mio. Beschäftigte arbeiteten im Mai kurz.
Für Sie im Lohnbüro heißt das allerdings umso mehr Arbeit. Denn je nach Kurzarbeits-Modell müssen Sie die verbliebenen Urlaubsansprüche jedes Mal anders berechnen. Ja, es ist wirklich kaum zu glauben:
„Da haben Sie den Urlaubsanspruch aber völlig falsch angesetzt!“
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Darin zeige ich Ihnen, wie Sie alle diese kniffligen Fälle betriebsprüfungssicher abrechnen. Nur so viel vorweg:
Mit Logik oder der herkömmlichen Berechnungsmethode für Urlaub hat das rein GAR nichts zu tun!
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Doch halt:
Vielleicht fragen Sie sich ja jetzt gerade:
„Warum bekomme ich diesen diesen PDF-Report „Urlaubs-Berechnung bei Kurz- und Teilzeitarbeit“ geschenkt?“ Hier die Antwort:
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Britta Schwalm, Chefredakteurin „Lohn & Gehalt aktuell“
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