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Darum droht Ihnen 2023 eine massive Betriebsprüfungs-Orgie

Sie werden es kaum glauben - diesen Schwerpunkt wählen die Betriebsprüfer

Statt wie bisher 700 sollen jetzt bis zu 11.500 (!) Prüfer ausschwärmen, um ALLE Firmen in Deutschland auf korrekte Abrechnung des Kurzarbeitergeldes zu prüfen.

Besonders im Fokus steht der größte Fehler, der dabei immer wieder auftritt: Die richtige Berechnung der Urlaubsansprüche während der Kurzarbeit...

Doch bei IHNEN gehen die Prüfer leer aus − denn Sie sind mit dem Sonder-Report „Urlaubs-Berechnung bei Kurz und Teilzeitarbeit“ vorbereitet.

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Liebe Lohnabrechnerin, lieber Lohnabrechner,

die Regelungen zum Kurzarbeitergeld alleine sind schon kompliziert genug.
Doch das ist noch gar nichts gegen das Thema Urlaubsansprüche bei Kurzarbeit.
Das ist so ziemlich der größte Wahnsinn im ganzen Sozialversicherungsrecht, denn:

Nur weil zwei Mitarbeiter den selben Job erledigen, heißt das noch lange nicht, dass sie auch den selben Urlaubsanspruch haben, wenn sie kurzarbeiten:

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Da ist Karin P.: Sie arbeitet 20 Stunden pro Woche und hat Anrecht auf die vollen 30 Tage Urlaub

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Kevin T. dagegen arbeitet länger: Immerhin 24 Stunden wöchentlich − und trotzdem kann er nur 18 Tage Urlaub beanspruchen.

Und jetzt raten Sie mal, auf welche Prüfungs-Schwerpunkte sich die Betriebsprüfer schon im (!) stürzen wollen. Genau:

Auf die „Richtigkeit der Kurzarbeit“...

ABER:

Diese Prüfungen werden nicht bloß stichpunktartig erfolgen. Es wird gleich klipp und klar dazugesagt:

Diesmal werden ALLE Betriebe geprüft. Auch Ihrer.

Deshalb droht Ihnen noch 2023 eine regelrechte „Betriebsprüfungs-Orgie“:

Bisher wurden rund 700 Mitarbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit im Bereich Kurzarbeit eingesetzt. Jetzt wird die Zahl schlagartig auf bis zu 11.500 erhöht.

Der Grund:

Die Sozialkassen sind komplett leer. Nur die Kurzarbeit hat 2020 schon 22 Milliarden Euro verschlungen. 2021 kamen weitere 6,1 Milliarden dazu.

Kleines Problem:

Leider betrugen die staatlichen Rücklagen dafür nur 26 Milliarden...

Deshalb wollen die Beamten jetzt auf Teufel komm raus Mehreinnahmen generieren...

Doch bei Ihnen gehen sie leer aus. Denn Sie kennen durch diesen PDF-Report schon vorher sämtliche Prüfungs-Schwerpunkte.

Und haben die Weichen längst richtig gestellt, damit alle Urlaubsansprüche korrekt berechnet werden. Zum Beispiel mit der Spezial-Formel, die alle Sonderfälle automatisch berücksichtigt.

Sie finden diese Formel im...

PDF-Report „Urlaubs-Berechnung bei Kurz- und Teilzeitarbeit“.

Jetzt HIER herunterladen, bevor die Urlaubs- (und Prüfungs-!)saison beginnt!

Lassen Sie es nicht darauf ankommen und klicken Sie hier, um sich den PDF-Report „Urlaubs-Berechnung bei Kurz- und Teilzeitarbeit“ inklusive Berechnungs-Formel für alle Sonderfälle sofort herunterzuladen.

Sie bekommen diesen Report als Dankeschön dafür, dass Sie sich meinen Spezial-Informationsdienst „Lohn & Gehalt aktuell“ ohne Risiko ansehen.

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Britta Schwalm, Sozialversicherungs- und Lohnsteuer-Expertin und Chefredakteurin von „Lohn & Gehalt aktuell“

Doch halt:
Vielleicht fragen Sie sich ja jetzt gerade:

„Warum bekomme ich diesen diesen PDF-Report „Urlaubs-Berechnung bei Kurz- und Teilzeitarbeit“ geschenkt?“ Hier die Antwort:

Der PDF-Report „Urlaubs-Berechnung bei Kurz- und Teilzeitarbeit“ stammt aus meinem Informationsdienst „Lohn & Gehalt aktuell“, der für viele, viele Lohnbuchhaltungen und Entgeltabrechner in ganz Deutschland zur „Lieblingslektüre“ zählt. Bei dem doch eher „trockenen“ Stoff, mit dem Sie sich täglich rund um die betriebsprüfungs- und finanzamtssichere Entgeltabrechnung beschäftigen müssen, keine Selbstverständlichkeit!

Doch das Geheimnis für diesen Erfolg ist schnell gelüftet:

Alle Tipps, Gestaltungsmöglichkeiten & Beispiele, die Sie in „Lohn & Gehalt aktuell“ entdecken, sind sofort in der Praxis anwendbar:

  • Jeder einzelne Beitrag, jede Empfehlung, jede Checkliste ist aus Ihrer Sicht als Lohnbuchhalterin bzw. als Lohnbuchhalter geschrieben!
  • In „Lohn & Gehalt aktuell“ werden Sie niemals unkommentierte Gesetzestext-Zitate finden, sondern immer eine fertige Lösung mit Beispielen!
  • Neue Gesetze, Vorschriften, Änderungen im Reisekostenrecht, bei Sachbezügen, Einmalbezügen & Co. werden anhand von Praxisfällen leicht und anschaulich erläutert.
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Ihr Sonderreport und Ihre Gratis-Ausgabe von„Lohn & Gehalt aktuell“ sind für Sie absolut kostenlos! Alles, was ich erbitte: Sollten Sie von „Lohn & Gehalt aktuell“ nicht überzeugt sein, teilen Sie dies bitte einfach innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt mit, und alles ist für Sie erledigt.

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Britta Schwalm, Chefredakteurin „Lohn & Gehalt aktuell“

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