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Bitte lassen Sie jetzt alles stehen und liegen. Denn die Neuregelungen für Midijobber gelten ab 1.1.23.
Und genau hier liegt ein dicker Pferdefuß verborgen, der Ihnen in der nächsten Betriebsprüfung auf die Füße fallen kann:
Denn die Beiträge, die ein Midijobber verdienen darf, ändern sich nach den Änderungen im Oktober 2022 zum 1.1.23 nochmal.
Wenn Sie hier nicht sauber abrechnen und die neuen Werte berücksichtigen, kann Ihnen das in der Betriebsprüfung ganz schnell auf die Füße fallen. Denn:
Wie Sie diese Falle vermeiden, erfahren Sie in meinem neuen Sonderreport „Aushilfen, Mini- und Midijobber: Was Sie 2023 beachten müssen“.
Doch in meinem brandneuen Sonderreport „Aushilfen, Mini- und Midijobber: Was Sie 2023 beachten müssen erfahren Sie noch viel mehr Betriebsprüfungsfallen für 2023.
Und die Gegenmaßnahmen, wie Sie sie vermeiden. Das geht mit fertig anwendbaren Checklisten ganz einfach. Etwa so:
Jedes Mal, wenn der Mindestlohn angehoben wird, bedeutet das für Sie als Arbeitgeber höhere Lohnkosten.
Doch es gibt einen Kniff, mit dem Sie das vermeiden. Auch den erfahren Sie in meinem Report!
Dazu wandeln Sie einfach Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in laufende Zahlungen um. Die können Sie anschließend auf den Mindestlohn anrechnen.
Damit Sie alles richtig machen, haken Sie einfach diese Checkliste ab – und der Beriebsprüfer hat nichts mehr zu meckern!Deshalb Report gleich hier herunterladen:
GRATIS- Sonderreport „Aushilfen, Mini- und Midijobber: Was Sie 2023 beachten müssen“
Kein Chef sieht es gern, wenn der Fiskus − in Person eines Steuerprüfers − in den Betriebsunterlagen herumstöbert. Kommen durch das Stöbern dann auch noch Unregelmäßigkeiten zutage, wie etwa falsch abgerechnete Aushilfen, Mini- oder Midijobber, wird es richtig unangenehm.
Achten Sie deshalb darauf, jeden Beschäftigten korrekt zu klassifizieren. Wie das geht, erfahren Sie im Sonderreport „Aushilfen, Mini- und Midijobber: Was sie 2022 beachten müssen“
Der Sonderreport „Aushilfen, Mini- und Midijobber: Was Sie 2023 beachten müssen führt Sie sicher über alle Klippen hinweg, die sich durch die kurzfristig anstehenden Änderungen ergeben. Und vor allem:
Der Sonderreport „Aushilfen, Mini- und Midijobber: Was Sie 2023 beachten müssen verrät Ihnen klipp und klar, was jetzt wichtig ist − und wie Sie jederzeit korrekt und betriebsprüfungssicher handeln und genau damit Ihr Unternehmen vor horrenden Nachzahlungen schützen!
Dort steht wirklich alles drin, was Sie wissen müssen. Sie wissen auf einen Blick:
Bei dem Report handelt es sich um ein vollgepacktes E-Book. Auf jeder Seite erhalten Sie wichtige Tipps und Infos rund um Ihre Aushilfen, Minijobber und die Mitarbeiter im „Grenzbereich“, Ihre Midijobber!
Auszug aus dem Inhalt:
Der Sonderreport liefert Ihnen alle Infos, die Sie benötigen, um in den nächsten Jahren betriebsprüfungssicher arbeiten zu können!
Der Sonderreport „Aushilfen, Mini- und Midijobber: Was Sie 2023 beachten müssen ist eine Beilage zum Print-Informationsdienst „Lohn & Gehalt aktuell“. Dieser liefert Ihnen alle 2 Wochen exklusives Wissen für die Lohnbuchhaltung.
„Lohn & Gehalt aktuell“ ist Ihr Wissenslieferant für die betriebsprüfungssichere Lohnbuchhaltung im Unternehmen. Bei uns erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Entgeltabrechnung und dazu sofort umsetzbare Gestaltungstipps für aktuelle Themen.
Dabei ist „Lohn & Gehalt aktuell“ viel mehr als ein Fachmagazin: Wir liefern Ihnen gut zugänglich aufbereitete Informationen, handfeste Arbeitshilfen und beraten Sie bei individuellen Fragen sogar persönlich.
Überzeugen Sie sich selbst: Lernen Sie uns jetzt 14 Tage lang unverbindlich und kostenlos kennen.
Untersuchungen zeigen: Immer häufiger werden Unternehmen zu saftigen Nachzahlungen an die Sozialversicherungsträger verdonnert.
Warum? Weil das Entgelt falsch berechnet wurde und somit Beiträge hinterzogen wurden. Und das trotz aller ausgefeilter Software. Da läuft offenbar etwas gründlich schief.
Ein solcher Informationsdienst ist seit über 15 Jahren „Lohn & Gehalt aktuell“− bewährt in über 10.000 Firmen.
Jeder im Selbsttest genannte Punkt ist ein Thema in „Lohn & Gehalt aktuell“ und Sie finden Antworten, Empfehlungen, Gestaltungshinweise und Arbeitshilfen dazu − und zu allen anderen Fragen, mit denen Sie im betrieblichen Alltag zu tun haben. Ob aktuelles Urteil, Gesetzesänderung oder jährlich neue Grenzwerte − mit „Lohn & Gehalt aktuell“ sind Sie immer auf dem neuesten Stand.
Die Informationen sind sofort umsetzbar und absolut relevant für Ihren Arbeitsalltag Sie sparen Zeit, weil Sie alle wichtigen Informationen aus einer Hand bekommen.
Wir lichten für Sie den Gesetzesdschungel und zeigen Ihnen, was Sie für Ihre Arbeit umsetzen müssen. Sie wissen viel schneller, was sich für Ihre Abrechnungsarbeit ändert und haben immer das gute Gefühl rechtssicher zu arbeiten.
Wenn Sie schnell mal eine 2. Meinung hören wollen dann können Sie ganz unkompliziert per E-Mail die Frage stellen. Keine Ihrer Fragen bleibt offen und Sie können auf ganzer Linie rechtssicher arbeiten.
Profitieren Sie von unseren Muster, Checklisten und Übersichten, die Ihnen den Arbeitsalltag das bisschen einfacher machen. Sie sparen Zeit, weil Sie alle Downloads direkt und an Ihr Unternehmen anpassbar vorliegen haben.
Als Lohn- und Gehaltsbuchhalter stehen Sie unter permanenter Beobachtung: Der Chef fragt sich, ob die Abgaben wirklich so hoch sein müssen. Die Mitarbeiter fragen sich dasselbe. Ihr Steuerberater ist von Natur aus misstrauisch.
Wenn Ihre Software zu 90% alles richtig macht, dann ist das gar nicht schlecht. Doch wenn Sie schon einmal eine Betriebsprüfung durch die Sozialversicherungsträger mitgemacht haben, dann wissen Sie: Die Prüfer interessieren sich nicht für das, was richtig ist, sondern suchen gezielt nach Fehlern.
Natürlich ist der Prüfer nicht bösartig − er macht nur seinen Job. Und wenn er seinem Chef Erfolge zeigen kann, darf er auf Beförderung hoffen. Doch seine Erfolge gehen auf Ihre Kosten. Lassen Sie das nicht zu!
Mit besten Grüßen,
RA Britta Schwalm, Chefredakteurin „Lohn & Gehalt aktuell“
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